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Gewerbeämter in Baden-Württemberg - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon:071319940
Fax:07131994190
E-Mail:poststelle@landratsamt-heilbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13:30-18 Uhr
Anschrift:Schillerstr. 30, 89070 Ulm
Telefon:07311851448
Fax:07311851492
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
Anschrift:Olgastraße 66, 89073 Ulm
Telefon:07311613322
Fax:07311611615
E-Mail:info@ulm.de
Öffnungs­zeiten:Infostelle Rathaus:
Mo-Mi 8-16 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Stingstr. 17, 72336 Balingen
Telefon:07433921350
Fax:074339221270
E-Mail:gewerberecht@zollernalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Telefon:071715031381
Fax:071715031734
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8:15-11:45 Uhr und 14-16 Uhr
Di 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:15-11:11:45 Uhr
Do 8:15-11:45 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Karl-Kurz-Str. 44, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:07917557261
Fax:079175597261
E-Mail:ordnung@lrasha.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
Anschrift:Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon:073213211325
Fax:073213211320
E-Mail:gewerbeaufsicht@landkreis-heidenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Alte Krauchenwieser Str. 8, 72488 Sigmaringen
Telefon:075711020
Fax:075711021234
E-Mail:info@lrasig.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Rollinstr. 9, 88400 Biberach an der Riß
Telefon:07351526220
Fax:07351525220
E-Mail:gewerbe@biberach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Do 8-14 Uhr
Anschrift:Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt
Telefon:074419205070
Fax:07441920995070
E-Mail:ov@kreis-fds.de
Öffnungs­zeiten:Landratsamt:
Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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