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Sozialämter in Hohenstein (Reutlingen) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Kreissozialamt des Landkreises Reutlingen
19.28 km von Hohenstein (Reutlingen)
Anschrift:Bismarckstr. 14, 72764 Reutlingen
Telefon:071214804110
Fax:071214801813
E-Mail:sozialamt@kreis-reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Hohenstein (Reutlingen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
7.13 km von Hohenstein (Reutlingen)
Anschrift:Kirchstraße 6, 72829 Engstingen
Telefon:07129939921
Fax:07129939915
E-Mail:r.schilling@engstingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 11.45 und Di 16.00 - 18.00 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr
(4)
Sozialamt
9.77 km von Hohenstein (Reutlingen)
Anschrift:Rathausplatz 9, 72818 Trochtelfingen
Telefon:07124480
Fax:071244848
E-Mail:info@stadt-trochtelfingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14:30-18:30 Uhr
Di 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14:30-16:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(1)
Sozialamt
11.78 km von Hohenstein (Reutlingen)
Anschrift:Schulstraße 1, 72813 Sankt Johann
Telefon:071228299317
Fax:071228299333
E-Mail:info@st-johann.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 16-19 Uhr
(1)
Sozialamt
12.01 km von Hohenstein (Reutlingen)
Anschrift:Rathausplatz 17, 72805 Lichtenstein
Telefon:0712969617
Fax:071296389
E-Mail:info@gemeinde-lichtenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr
(12)
Sozialamt
12.05 km von Hohenstein (Reutlingen)
Anschrift:Bachwiesenstraße 7, 72525 Münsingen
Telefon:073811820
Fax:07381182101
E-Mail:stadt@muensingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Do. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 18.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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