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Sozialämter in Rosengarten (Schwäbisch Hall) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt des Landkreises
6.16 km von Rosengarten (Schwäbisch Hall)
Anschrift:Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:07917557710
Fax:079175597710
E-Mail:info@lrasha.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
5.88 km von Rosengarten (Schwäbisch Hall)
Anschrift:Am Markt 7/8, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:0791751392
Fax:0791751616
E-Mail:info@schwaebischhall.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses:
Mo-Do 8:30-16 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
(2)
Sozialamt
7.91 km von Rosengarten (Schwäbisch Hall)
Anschrift:Schloss-Straße 20, 74405 Gaildorf
Telefon:079712530
Fax:07971253188
E-Mail:stadt@gaildorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-16 Uhr
(2)
Sozialamt
11.46 km von Rosengarten (Schwäbisch Hall)
Anschrift:Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:07917550
E-Mail:rathaus@mainhardt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mi 16.30-18.00 Uhr, Fr 14.00-16.00 Uhr
(2)
Sozialamt
13.43 km von Rosengarten (Schwäbisch Hall)
Anschrift:Marktplatz 10, 71540 Murrhardt
Telefon:07192213124
Fax:07192213198
E-Mail:info@murrhardt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 und Mo, Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 15:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
13.5 km von Rosengarten (Schwäbisch Hall)
Anschrift:Rathausplatz 1, 74423 Obersontheim
Telefon:0797369612
Fax:0797369613
E-Mail:info@obersontheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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