Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 93, 86568 Hollenbach |
Telefon: | 08257999613 |
Fax: | 08257999640 |
E-Mail: | info@gemeinde-hollenbach.de |
Anschrift: | Münchener Str. 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192128 |
Fax: | 0825192480128 |
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zisterzienserplatz 2, 86570 Inchenhofen |
Telefon: | 0825799970 |
Fax: | 08257999720 |
E-Mail: | info@inchenhofen.de |
Anschrift: | Stadtplatz 48, 86551 Aichach |
Telefon: | 082519020 |
Fax: | 0825190270 |
E-Mail: | rathaus@aichach.de |
Anschrift: | Mühlweg 2, 86444 Affing |
Telefon: | 0820796000 |
Fax: | 082078645 |
E-Mail: | gemeinde@affing.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 86447 Aindling |
Telefon: | 0823796070 |
Fax: | 08237960750 |
E-Mail: | info@vg-aindling.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 86556 Kühbach |
Telefon: | 08251878521 |
Fax: | 082518785421 |
E-Mail: | info@vg-kuehbach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Hollenbach befindet sich etwa 20 km nordöstlich von Augsburg. Der Ort besteht aus 5 Gemarkungen bzw. Ortsteilen und 2 Weilern. Die Kirche St. Peter und Paul befindet sich in zentraler Lage des Ortes.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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