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Sozialämter in Hirschau - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.23 km von Hirschau
Anschrift:Am Rathausplatz 1, 92242 Hirschau
Telefon:0962281113
Fax:0962281181
E-Mail:stadt@hirschau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:45 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises
13.73 km von Hirschau
Anschrift:Zeughausstraße 2, 92224 Amberg
Telefon:09621390
Fax:0962137605324
E-Mail:sozialamt@amberg-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Hirschau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
4.4 km von Hirschau
Anschrift:Rosenbühlstraße 1, 92253 Schnaittenbach
Telefon:0962270250
Fax:09622702530
E-Mail:stadt@schnaittenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-11:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi 8-11:30 Uhr
Do 8-11:30 Uhr und 13:30-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Sozialamt
7.64 km von Hirschau
Anschrift:Rathausstr. 4, 92271 Freihung
Telefon:0964692000
Fax:09646920030
E-Mail:poststelle@markt-freihung.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Di 14:00 - 16:30 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
(1)
Sozialamt (Gemeinde Freudenberg)
9.5 km von Hirschau
Anschrift:Hammermühle 1, 92272 Freudenberg
Telefon:09627921016
Fax:09627921050
E-Mail:rumpler@gemeinde-freudenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-11:30 Uhr, Mo, Di 13:30-16:00 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
(1)
Sozialamt
9.98 km von Hirschau
Anschrift:Hauptstr. 3, 92729 Weiherhammer
Telefon:0960592010
Fax:09605920199
E-Mail:poststelle@weiherhammer.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und Mo-Di 13:30 Uhr - 15:30 Uhr, Do 14:00 Uhr - 18:15 Uhr
(1)
Sozialamt
10.15 km von Hirschau
Anschrift:Herbert-Falk-Str. 5, 92256 Hahnbach
Telefon:09664913417
Fax:09664913434
E-Mail:elisabeth.lederer@hahnbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 08:00-12:00 und 13:30-16:00 Mi 08:00-12:00 Do 08:00-12:00 und 13:30-17:00 Fr 08:00-12:00
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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