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Sozialämter in Stamsried - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.41 km von Stamsried
Anschrift:Schloßstr. 10, 93491 Stamsried
Telefon:0946694010
Fax:09466940113
E-Mail:poststelle@stamsried.de
Öffnungs­zeiten:Mo Di Mi Fr 8-12:30 Uhr Do 8-17:30 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
10.88 km von Stamsried
Anschrift:Rachelstraße 6, 93413 Cham
Telefon:0997178295
Fax:09971845295
E-Mail:poststelle@lra.landkreis-cham.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
bitte mit Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Stamsried

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.68 km von Stamsried
Anschrift:Hauptstr. 13, 93482 Pemfling
Telefon:0997185610
Fax:09971856120
E-Mail:poststelle@pemfling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 13-17 Uhr und Do 13-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
7.74 km von Stamsried
Anschrift:Schulstr. 15, 93426 Roding
Telefon:0946194180
Fax:094619418750
E-Mail:poststelle@roding.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.65 km von Stamsried
Anschrift:Rathausstraße 1, 92444 Rötz
Telefon:0997694110
Fax:09976941199
E-Mail:poststelle@roetz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 13.30-17.00 Uhr, Do 13.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.45 km von Stamsried
Anschrift:Rhanwaltinger Str. 4, 93494 Waffenbrunn
Telefon:0997148710
Fax:09971487120
E-Mail:poststelle@waffenbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.00 und Di 13.00 - 17.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.18 km von Stamsried
Anschrift:Rathausplatz 1, 93497 Willmering
Telefon:099719964010
Fax:0997199640121
E-Mail:poststelle@willmering.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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