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Sozialämter in Forstinning - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
1.21 km von Forstinning
Anschrift:Mühldorfer Str. 4, 85661 Forstinning
Telefon:08121930922
Fax:08121930930
E-Mail:gemeinde@forstinning.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
12.29 km von Forstinning
Anschrift:Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Telefon:08092823120
Fax:080928239120
E-Mail:poststelle@lra-ebe.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten Empfang:
Mo-Mi 7:30-17 Uhr
Do 7:30-18 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Forstinning

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
3.06 km von Forstinning
Anschrift:Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben
Telefon:0812141836
Fax:0812141850
E-Mail:poststelle@markt-schwaben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13:30-18 Uhr
(2)
Sozialamt
4.41 km von Forstinning
Anschrift:Schulstraße 1, 85646 Anzing
Telefon:0812147440
Fax:08121474422
E-Mail:info@anzing.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, Do 14 bis 18 Uhr
(1)
Sozialamt
4.46 km von Forstinning
Anschrift:Fröbelweg 1, 85669 Pastetten
Telefon:08124444311
Fax:08124444329
E-Mail:info@pastetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(4)
Sozialamt
5.6 km von Forstinning
Anschrift:Hauptstr. 15, 85659 Forstern
Telefon:08124531711
Fax:08124531723
E-Mail:natascha.hintereder@gmd-forstern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr
Di 9-12 Uhr
Do zusätzlich 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
6.35 km von Forstinning
Anschrift:Rathausstraße 3, 85586 Poing
Telefon:081219794160
Fax:081219794950
E-Mail:post@poing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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