Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wendelsteinstraße 7, 85591 Vaterstetten |
Telefon: | 08106383510 |
Fax: | 081065107 |
E-Mail: | gemeinde@vaterstetten.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823120 |
Fax: | 080928239120 |
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lerchenstr. 1, 85630 Grasbrunn |
Telefon: | 0894610020 |
Fax: | 089461002190 |
E-Mail: | info@grasbrunn.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 7, 85540 Haar |
Telefon: | 08946002208 |
Fax: | 08946002213 |
E-Mail: | info@gemeinde-haar.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen |
Telefon: | 08990997422 |
Fax: | 08990997436 |
E-Mail: | ziegler@feldkirchen.de |
Anschrift: | Schulstraße 13, 85604 Zorneding |
Telefon: | 081063840 |
Fax: | 0810638499 |
E-Mail: | info@zorneding.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 85640 Putzbrunn |
Telefon: | 089462620 |
Fax: | 08946262380 |
E-Mail: | info@putzbrunn.de |
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Die Gemeinde Vaterstetten liegt im oberbayerischen Landkreis Ebersberg. Der Ortsteil Purfing wurde erstmals 806/809 in einer Urkunde erwähnt. In Vaterstetten finden zahlreiche Märkte statt, am 1. und 3...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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