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Sozialämter in Fürth - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Sozialamt des Landkreises Fürth
20.62 km von Fürth
Anschrift:Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
Telefon:091197731222
Fax:091197731012
E-Mail:landrat@lra-fue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Sozialamt (Königsplatz)
21.91 km von Fürth
Anschrift:Königsplatz 2, 90762 Fürth
Telefon:09119741837
Fax:09119741764
E-Mail:sza@fuerth.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do Fr 8:00-12:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Fürth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
1.94 km von Fürth
Anschrift:Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten
Telefon:0917028912
Fax:0917028940
E-Mail:markt@schwanstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
4.9 km von Fürth
Anschrift:Schwabacher Straße 6, 90530 Wendelstein
Telefon:09129401114
Fax:09129401206
E-Mail:info@wendelstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Mi, Do 14-16 Uhr, Di 14-18 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(5)
Sozialamt
8.31 km von Fürth
Anschrift:Hauptstr. 33, 90537 Feucht
Telefon:09128916730
Fax:09128916763
E-Mail:jens.soeckneck@feucht.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Di 13:00 - 15:30 Uhr, Do 13:00 - 17:00 Uhr
(8)
Sozialamt
8.63 km von Fürth
Anschrift:Kirchplatz 4, 91154 Roth
Telefon:091718480
Fax:09171848169
E-Mail:info@stadt-roth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr: 7-12 Uhr, Di und Do: 13.30-17 Uhr
(1)
Sozialamt
8.94 km von Fürth
Anschrift:Rother Str. 8, 91186 Büchenbach
Telefon:0917197950
Fax:09171979590
E-Mail:info@buechenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8.00 - 12.00 & Di 13.00 - 19.00
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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