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Sozialämter in Tettau (Oberfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
2.7 km von Tettau (Oberfranken)
Anschrift:Hauptstr. 10, 96355 Tettau
Telefon:092699870
Fax:0926998723
E-Mail:poststelle@tettau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di+Do 14-17 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
23.12 km von Tettau (Oberfranken)
Anschrift:Güterstraße 18, 96317 Kronach
Telefon:09261678413
Fax:09261678211
E-Mail:poststelle@lra-kc.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Landratsamt:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Tettau (Oberfranken)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.26 km von Tettau (Oberfranken)
Anschrift:Ludwigsstädter Str. 2, 96361 Steinbach am Wald
Telefon:0926397510
Fax:09263975129
E-Mail:info@steinbach-am-wald.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-16 Uhr Di Do Fr 8-12 Uhr Mi 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
8.87 km von Tettau (Oberfranken)
Anschrift:Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt
Telefon:092639490
Fax:0926394940
E-Mail:info@ludwigsstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9.00-12.00 & Mo, Do 14.30-17.30 Uhr
(1)
Sozialamt
9.41 km von Tettau (Oberfranken)
Anschrift:Hauptstr. 38, 96358 Teuschnitz
Telefon:092689720
Fax:0926897226
E-Mail:mail@vgem-teuschnitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-16:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Sozialamt
11.72 km von Tettau (Oberfranken)
Anschrift:Hauptstraße 16, 96332 Pressig
Telefon:0926599018
Fax:0926599028
E-Mail:info@pressig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:30 - 18:00 Uhr
(14)
Sozialamt des Landkreises Sonneberg
12.35 km von Tettau (Oberfranken)
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:036758710
Fax:03675871404
E-Mail:poststelle@lkson.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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