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Sozialämter in Lichtenau (Mittelfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt (Markt Lichtenau)
0.48 km von Lichtenau (Mittelfranken)
Anschrift:Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau
Telefon:0982792110
Fax:09827921133
E-Mail:poststelle@markt-lichtenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 13-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises Ansbach
9.17 km von Lichtenau (Mittelfranken)
Anschrift:Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Telefon:09814680
Fax:09814681119
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Lichtenau (Mittelfranken)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
2.13 km von Lichtenau (Mittelfranken)
Anschrift:Hauptstraße 22, 91623 Sachsen b.Ansbach
Telefon:0982792200
Fax:09827922020
E-Mail:gemeinde@sachsen-b-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-18 Uhr und Di 13-17 Uhr
(1)
Sozialamt
5.9 km von Lichtenau (Mittelfranken)
Anschrift:Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach
Telefon:09872979842
Fax:09872979888
E-Mail:rathaus@petersaurach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
6.28 km von Lichtenau (Mittelfranken)
Anschrift:Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1, 91639 Wolframs-Eschenbach
Telefon:09875975523
Fax:09875975597
E-Mail:rathaus@wolframs-eschenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 13.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
7.37 km von Lichtenau (Mittelfranken)
Anschrift:Johann-Flierl-Straße 19, 91564 Neuendettelsau
Telefon:09874502141
Fax:0987450299
E-Mail:rathaus@neuendettelsau.eu
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12.00 Uhr sowie Mo 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.85 km von Lichtenau (Mittelfranken)
Anschrift:Ansbacher Str. 24, 91595 Burgoberbach
Telefon:0980591910
Fax:09805919191
E-Mail:gemeinde@burgoberbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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