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Sozialämter in Gessertshausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
2.59 km von Gessertshausen
Anschrift:Hauptstr. 31, 86459 Gessertshausen
Telefon:08238300620
Fax:08238300610
E-Mail:info@vg-gessertshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises Augsburg
14.54 km von Gessertshausen
Anschrift:Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon:082131020
Fax:082131022209
E-Mail:info@LRA-a.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Gessertshausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
3.69 km von Gessertshausen
Anschrift:Schulstr. 10, 86500 Kutzenhausen
Telefon:08238960112
Fax:08238960199
E-Mail:poststelle@kutzenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
4.81 km von Gessertshausen
Anschrift:Hauptstraße 16, 86850 Fischach
Telefon:0823658115
Fax:0823658140
E-Mail:rathaus@fischach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mi 16:00 - 18:00 Uhr
(4)
Sozialamt
6.91 km von Gessertshausen
Anschrift:Lindenstr. 5, 86420 Diedorf
Telefon:08238300430
Fax:082383004930
E-Mail:rathaus@markt-diedorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mo 14:00 - 18:00 Uhr, mittwochs geschlossen
(1)
Sozialamt
9.47 km von Gessertshausen
Anschrift:Nördliche Hauptstr. 18, 86517 Wehringen
Telefon:082349611121
Fax:08234961120
E-Mail:rathaus@wehringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
Mi geschlossen
(1)
Sozialamt
9.69 km von Gessertshausen
Anschrift:Martinsplatz 1, 86497 Horgau
Telefon:08294804017
Fax:08294804030
E-Mail:gemeinde@horgau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 13 - 18 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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