Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchplatz 6, 96114 Hirschaid |
Telefon: | 09543822520 |
Fax: | 09543822560 |
E-Mail: | guenther.dittrich@hirschaid.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185511 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Jurastr. 1, 96146 Altendorf |
Telefon: | 0954544330 |
Fax: | 09545443315 |
E-Mail: | poststelle@altendorf-gemeinde.de |
Anschrift: | Hauptstr. 15, 96155 Buttenheim |
Telefon: | 0954592220 |
Fax: | 09545922255 |
E-Mail: | info@buttenheim.de |
Anschrift: | Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf |
Telefon: | 0954382260 |
Fax: | 09543822690 |
E-Mail: | info@strullendorf.de |
Anschrift: | Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt |
Telefon: | 0950249060 |
Fax: | 09502490620 |
E-Mail: | gemeinde@pettstadt.de |
Anschrift: | Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf |
Telefon: | 095454439115 |
Fax: | 095454439199 |
E-Mail: | a.oppelt@hallerndorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Hirschaid im Landkreis Bamberg liegt an der Regnitz sowie dem Main-Donau-Kanal. Schon 1079 wurde Hirschaid urkundlich nachgewiesen. Sehr bemerkenswert ist die Partnerschaft mit der Gemeinde Ivančna Gorica...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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