Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßplatz 1, 96135 Stegaurach |
Telefon: | 0951992220 |
Fax: | 09519922266 |
E-Mail: | verwaltung@stegaurach.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185511 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kaulberg 1, 96158 Frensdorf |
Telefon: | 09502944945 |
Fax: | 09502944944 |
E-Mail: | dorothea.weidinger@frensdorf.de |
Anschrift: | Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg |
Telefon: | 0951871498 |
Fax: | 0951871516 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt |
Telefon: | 0950249060 |
Fax: | 09502490620 |
E-Mail: | gemeinde@pettstadt.de |
Anschrift: | Schulstraße 16, 96120 Bischberg |
Telefon: | 0951966380 |
Fax: | 09519663899 |
E-Mail: | gemeinde@bischberg.de |
Anschrift: | Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach |
Telefon: | 09546941640 |
Fax: | 09546941610 |
E-Mail: | verwaltung@vg-burgebrach.de |
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Stegaurach ist eine oberfränkische Gemeinde im Landkreis Bamberg. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte im Jahr 973. Sehenswert ist die 1746 erbaute Dorfkirche. Die Lage des Ortes am Fuß...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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