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Sozialämter in Bayerbach (bei Ergoldsbach) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
7.03 km von Bayerbach (bei Ergoldsbach)
Anschrift:Hauptstr. 29, 84061 Ergoldsbach
Telefon:087713029
Fax:087713041
E-Mail:ehrl@vgem-ergoldsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt des Landkreises
23.65 km von Bayerbach (bei Ergoldsbach)
Anschrift:Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:08714081880
Fax:08714081001
E-Mail:poststelle@landkreis-landshut.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Bayerbach (bei Ergoldsbach)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
8.1 km von Bayerbach (bei Ergoldsbach)
Anschrift:Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn in Niederbayern
Telefon:08773960624
Fax:08773960610
E-Mail:poststelle@gemeinde-neufahrn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
(1)
Sozialamt
8.11 km von Bayerbach (bei Ergoldsbach)
Anschrift:Rathausplatz 1, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg
Telefon:087728070
Fax:087726610
E-Mail:markt-mallersdorf-pfaffenberg@mal-pfa.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:00 - 18:30 Uhr
(1)
Sozialamt
9.24 km von Bayerbach (bei Ergoldsbach)
Anschrift:Landshuter Str. 32, 84082 Laberweinting
Telefon:0877296190
Fax:08772961930
E-Mail:gemeinde@laberweinting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.49 km von Bayerbach (bei Ergoldsbach)
Anschrift:Am Kellerberg 2a, 84109 Wörth an der Isar
Telefon:08702940112
Fax:08702940125
E-Mail:info@vg.woerth-isar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.74 km von Bayerbach (bei Ergoldsbach)
Anschrift:Von-Haniel-Allee 12, 84152 Mengkofen
Telefon:0873393880
Fax:087339388199
E-Mail:gemeinde@mengkofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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