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Sozialämter in Geisenhausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.69 km von Geisenhausen
Anschrift:Marktplatz 6, 84144 Geisenhausen
Telefon:0874396160
Fax:08743961655
E-Mail:rathaus@geisenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Mo, Mi 13:30 - 15:30 Uhr, Do 13:30 - 17:30 Uhr
(2)
Sozialamt des Landkreises
10.15 km von Geisenhausen
Anschrift:Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:08714081880
Fax:08714081001
E-Mail:poststelle@landkreis-landshut.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Geisenhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
7.32 km von Geisenhausen
Anschrift:Stadtplatz 26, 84137 Vilsbiburg
Telefon:087413050
Fax:08741305555
E-Mail:stadt@vilsbiburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo, Di 13:30-16:00 Uhr, Mi 13:30-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
7.73 km von Geisenhausen
Anschrift:Hauptstr. 18, 84166 Adlkofen
Telefon:087079290
Fax:0870792920
E-Mail:poststelle@adlkofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.86 km von Geisenhausen
Anschrift:Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen
Telefon:087059280
Fax:0870592899
E-Mail:poststelle@vg-altfraunhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.55 km von Geisenhausen
Anschrift:Rathausplatz 1, 84036 Kumhausen
Telefon:0871943220
Fax:08719432222
E-Mail:gemeinde@kumhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8.00 - 13.00, Di-Fr 8.00 - 12.00 & Do 14.00 - 18.00 Uhr
(4)
Sozialamt
11.53 km von Geisenhausen
Anschrift:Luitpoldstraße 29a, 84026 Landshut
Telefon:0871881250
Fax:087124570
E-Mail:sozialamt@landshut.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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