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Sozialämter in Gräfelfing - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Sozialamt
0.57 km von Gräfelfing
Anschrift:Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing
Telefon:08985821063
Fax:08985829963
E-Mail:rathaus@graefelfing.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Mi 8-18 Uhr
(14)
Sozialamt des Landkreises München
11.25 km von Gräfelfing
Anschrift:Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon:08962210
Fax:08962212278
E-Mail:poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Gräfelfing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
2.43 km von Gräfelfing
Anschrift:Pasinger Straße 8, 82152 Planegg
Telefon:089899260
Fax:08989926222
E-Mail:gemeinde@planegg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-13 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr
Fr 7-12 Uhr
(1)
Sozialamt
3.39 km von Gräfelfing
Anschrift:Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling
Telefon:08985706103
Fax:0898576656
E-Mail:rathaus@krailling.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 7-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-19 Uhr
(7)
Sozialbürgerhaus Pasing
3.41 km von Gräfelfing
Anschrift:Landsberger Straße 486, 81241 München
Telefon:08923396833
Fax:08923337200
E-Mail:sbh-pasing.soz@muenchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(2)
Sozialamt (Gemeinde Neuried)
4.22 km von Gräfelfing
Anschrift:Hainbuchenring 9 - 11, 82061 Neuried
Telefon:089759010
Fax:0897590147
E-Mail:poststelle@neuried.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 15-18 Uhr
Anschrift:Planegger Str. 9, 82110 Germering
Telefon:089894190
Fax:08989419170
E-Mail:verwaltung@germering.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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