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Sozialämter in Unterschleißheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Sozialamt
1.24 km von Unterschleißheim
Anschrift:Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim
Telefon:08931009136
Fax:0893103705
E-Mail:stadt@ush.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(14)
Sozialamt des Landkreises München
17.6 km von Unterschleißheim
Anschrift:Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon:08962210
Fax:08962212278
E-Mail:poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Unterschleißheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
3.43 km von Unterschleißheim
Anschrift:Freisinger Straße 15, 85764 Oberschleißheim
Telefon:0893156130
Fax:08931561321
E-Mail:gemeinde@oberschleissheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 & Mo, Di 14.00 - 16.00, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
3.64 km von Unterschleißheim
Anschrift:Hauptstraße 15, 85778 Haimhausen
Telefon:0813393030
Fax:08133930399
E-Mail:poststelle@haimhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16:30 Uhr und Do 15:30-18 Uhr
(4)
Sozialamt (Gemeinde Eching)
4.75 km von Unterschleißheim
Anschrift:Fürholzener Straße 14, 85386 Eching
Telefon:0893190000
Fax:08931900080
E-Mail:gemeinde@eching.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-16 Uhr
Di, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
(4)
Sozialamt
6.79 km von Unterschleißheim
Anschrift:Am Weinberg 1, 85241 Hebertshausen
Telefon:0813129286190
Fax:0813129286200
E-Mail:poststelle@hebertshausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausplatz 3, 85748 Garching bei München
Telefon:08932089148104
Fax:0893208991489104
E-Mail:stadt@garching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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