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Sozialämter in Bruckmühl - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
1.75 km von Bruckmühl
Anschrift:Rathausplatz 4, 83052 Bruckmühl
Telefon:08062590
Fax:08062599010
E-Mail:rathaus@bruckmuehl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 15-16:30 Uhr und Do 15-18 Uhr
(13)
Sozialamt des Landkreises Rosenheim
13.12 km von Bruckmühl
Anschrift:Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Telefon:0803139201
Fax:080313929001
E-Mail:poststelle@lra-rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bruckmühl

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
4.93 km von Bruckmühl
Anschrift:Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg
Telefon:0806270390
Fax:08062703970
E-Mail:info@irschenberg.com
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 6:15-12 Uhr
Di, Do 6:15-15 Uhr
(1)
Sozialamt
5.41 km von Bruckmühl
Anschrift:Marienplatz 1, 83043 Bad Aibling
Telefon:080614901445
Fax:080614901136
E-Mail:sozialamt@bad-aibling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
8.15 km von Bruckmühl
Anschrift:Ollinger Str. 10, 83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon:0806397030
Fax:080639703198
E-Mail:info@feldkirchen-westerham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00, Di 14:00-16:30, Do 14:00-18:00
(3)
Sozialamt
8.31 km von Bruckmühl
Anschrift:Graf-Arco-Str. 18, 83104 Tuntenhausen
Telefon:08067907031
Fax:08067907055
E-Mail:info@tuntenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.77 km von Bruckmühl
Anschrift:Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor
Telefon:080312968100
Fax:08031299219
E-Mail:info@kolbermoor.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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