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Sozialämter in Feldkirchen-Westerham - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
1.83 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Ollinger Str. 10, 83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon:0806397030
Fax:080639703198
E-Mail:info@feldkirchen-westerham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00, Di 14:00-16:30, Do 14:00-18:00
(13)
Sozialamt des Landkreises Rosenheim
19.69 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Telefon:0803139201
Fax:080313929001
E-Mail:poststelle@lra-rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Feldkirchen-Westerham

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
5.36 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Rathausplatz 4, 83052 Bruckmühl
Telefon:08062590
Fax:08062599010
E-Mail:rathaus@bruckmuehl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 15-16:30 Uhr und Do 15-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.46 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Pfarrweg 1, 83626 Valley
Telefon:08024477340
Fax:0802447734199
E-Mail:info@gemeinde-valley.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
8.05 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Ignaz-Günther-Str. 5, 83629 Weyarn
Telefon:08020188718
Fax:08020188720
E-Mail:gemeinde@weyarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Mi 7-12:30 Uhr
(1)
Sozialamt
8.2 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Marktplatz 1, 85625 Glonn
Telefon:08093909721
Fax:08093909711
E-Mail:sozialamt@glonn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.89 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Kirchgasse 4, 85653 Aying
Telefon:0809590950
Fax:080952353
E-Mail:gemeinde@aying.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 08.00 - 11.30 Uhr, Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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