Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 13, 82269 Geltendorf |
Telefon: | 0819393210 |
Fax: | 08193932123 |
E-Mail: | gemeinde@geltendorf.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911291270 |
Fax: | 081911291011 |
E-Mail: | poststelle@lra-ll.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 31, 86492 Egling an der Paar |
Telefon: | 0820696211212 |
Fax: | 0820696211217 |
E-Mail: | husel@egling.com |
Anschrift: | Landsberger Straße 15, 86947 Weil |
Telefon: | 0819593130 |
Fax: | 08195931330 |
E-Mail: | info@weil.de |
Anschrift: | Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis |
Telefon: | 0814693040 |
Fax: | 08146930470 |
E-Mail: | poststelle@moorenweis.bayern.de |
Anschrift: | Bgm.-Franz-Ditsch-Str. 7, 86931 Prittriching |
Telefon: | 08206961019 |
Fax: | 08206961096 |
E-Mail: | poststelle@vgprittriching.de |
Anschrift: | Schloßweg 2, 82299 Türkenfeld |
Telefon: | 0819393070 |
Fax: | 08193930729 |
E-Mail: | gemeinde@tuerkenfeld.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Das oberbayrische Geltendorf liegt in der Planungsregion München. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes wird in das Jahr 969 datiert. Das Schloss Kaltenberg ist besonders durch das regelmäßig...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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