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Sozialämter in Aschau am Inn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.19 km von Aschau am Inn
Anschrift:Hauptstr. 4, 84544 Aschau am Inn
Telefon:0863894350
Fax:08638943599
E-Mail:poststelle@aschau-a-inn.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7.30-13, Di-Fr 7.30-12 & Do 13-17.30 Uhr
(2)
Sozialamt des Landkreises
13.93 km von Aschau am Inn
Anschrift:Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn
Telefon:08631699347
Fax:08631699699
E-Mail:poststelle@lra-mue.de
Öffnungs­zeiten:Terminvergabe wird empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Aschau am Inn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
3.73 km von Aschau am Inn
Anschrift:Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg
Telefon:08638959211
Fax:08638959200
E-Mail:stadt@waldkraiburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 13-18 Uhr
(3)
Sozialamt
4.72 km von Aschau am Inn
Anschrift:Schulstr. 5a, 84431 Heldenstein
Telefon:0863698230
Fax:08636982329
E-Mail:info@heldenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
(1)
Sozialamt
4.83 km von Aschau am Inn
Anschrift:Bräustr. 11, 84437 Reichertsheim
Telefon:08073919212
Fax:08073919219
E-Mail:info@reichertsheim.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
6.02 km von Aschau am Inn
Anschrift:Marktplatz 1, 84559 Kraiburg am Inn
Telefon:08638983816
Fax:08638983829
E-Mail:poststelle@vgem-kraiburg-a-inn.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
7.59 km von Aschau am Inn
Anschrift:Hauptstr. 3, 83536 Gars am Inn
Telefon:0807391850
Fax:08073918515
E-Mail:info@gars.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Mi 9-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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