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Sozialämter in Berching - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
0.47 km von Berching
Anschrift:Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching
Telefon:0846220510
Fax:0846220590
E-Mail:info@berching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
20.06 km von Berching
Anschrift:Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:091814700
Fax:091814701320
E-Mail:landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Berching

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt (Gemeinde Mühlhausen)
7.61 km von Berching
Anschrift:Bahnhofstr. 7, 92360 Mühlhausen
Telefon:0918594170
Fax:09185941729
E-Mail:gemeinde@muehlhausen-sulz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 Uhr - 12.00 Uhr, Di 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.98 km von Berching
Anschrift:Hauptstraße 24, 92339 Beilngries
Telefon:084617070
E-Mail:poststelle@beilngries.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.81 km von Berching
Anschrift:Marktplatz 11 + 13, 91171 Greding
Telefon:0846390416
Fax:0846390450
E-Mail:info@greding.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
12.04 km von Berching
Anschrift:Kipfenberger Str. 4, 85125 Kinding
Telefon:08467840116
Fax:08467840120
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Do 13.30 - 16.00 Uhr
(1)
Sozialamt
13.31 km von Berching
Anschrift:Hauptstr. 26, 92345 Dietfurt an der Altmühl
Telefon:0846464000
Fax:08464640033
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 16.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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