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Sozialämter in Markt Erlbach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
1.62 km von Markt Erlbach
Anschrift:Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach
Telefon:09106929317
Fax:09106929325
E-Mail:info@markt-erlbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Mi 13.00-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
8.35 km von Markt Erlbach
Anschrift:Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Markt Erlbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.65 km von Markt Erlbach
Anschrift:Marktplatz 10, 90616 Neuhof an der Zenn
Telefon:091079244290
Fax:0910792442999
E-Mail:markt.neuhof@vg-neuhof.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
6.06 km von Markt Erlbach
Anschrift:Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf
Telefon:091029958119
Fax:091029958111
E-Mail:rathaus@markt-wilhermsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30 - 12:00 Uhr, Di 16:30 - 18:00 Uhr
(3)
Sozialamt
8.43 km von Markt Erlbach
Anschrift:Erlanger Str. 2, 91448 Emskirchen
Telefon:09104829222
Fax:09104829229
E-Mail:info@emskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(9)
Sozialamt
9.46 km von Markt Erlbach
Anschrift:Würzburger Str. 33, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:091616660
Fax:0916160793
E-Mail:info@neustadt-aisch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
(3)
Sozialamt
9.56 km von Markt Erlbach
Anschrift:Hauptstraße 7, 91463 Dietersheim
Telefon:09161662220
Fax:09161662229
E-Mail:info@dietersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-11 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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