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Sozialämter in Günzach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
2.91 km von Günzach
Anschrift:Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg
Telefon:08372920013
Fax:08372920017
E-Mail:info@oberguenzburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mo 14.00 Uhr - 15.30 Uhr, Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
14.19 km von Günzach
Anschrift:Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:083429110
Fax:08342911551
E-Mail:poststelle@lra-oal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Günzach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
6.75 km von Günzach
Anschrift:Kemptener Str. 2, 87499 Wildpoldsried
Telefon:0830492050
Fax:08304920520
E-Mail:gemeinde@wildpoldsried.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Mi 14-16 Uhr
(1)
Sozialamt
7.07 km von Günzach
Anschrift:Römerstr. 3, 87490 Haldenwang
Telefon:08374930014
Fax:08374930040
E-Mail:sozialamt@haldenwang.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.72 km von Günzach
Anschrift:Marktplatz 9, 87647 Unterthingau
Telefon:0837792010
Fax:08377920199
E-Mail:info@unterthingau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.64 km von Günzach
Anschrift:Schulweg 3, 87671 Ronsberg
Telefon:08306975930
Fax:083069759333
E-Mail:rathaus@ronsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.03 km von Günzach
Anschrift:Dorfstr. 2, 87493 Lauben
Telefon:08374582217
Fax:08374582230
E-Mail:sozialamt@lauben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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