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Sozialämter in Sandberg - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.17 km von Sandberg
Anschrift:Schulstr. 6, 97657 Sandberg
Telefon:09701910014
Fax:09701910028
E-Mail:post@sandberg-rhoen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 13.00 - 16.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr
(9)
Sozialverwaltung des Landkreises
15.85 km von Sandberg
Anschrift:Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt an der Saale
Telefon:0977194226
Fax:0977194300
E-Mail:info@rhoen-grabfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12:30 Uhr Fr 8-13 Uhr sowi Di+Do 13:30-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Sandberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
6.63 km von Sandberg
Anschrift:Kirchplatz 4, 97653 Bischofsheim an der Rhön
Telefon:0977291010
Fax:09772910129
E-Mail:info@bischofsheim-rhoen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
7.07 km von Sandberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 97772 Wildflecken
Telefon:0974591510
Fax:09745915125
E-Mail:info@wildflecken.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 13 - 18 Uhr
Do vormittag geschlossen
(2)
Sozialamt
8.12 km von Sandberg
Anschrift:Am Marktplatz 10, 97705 Burkardroth
Telefon:09734910123
Fax:09734910144
E-Mail:info@markt-burkardroth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.68 km von Sandberg
Anschrift:Kleinfeldlein 14, 97708 Bad Bocklet
Telefon:09708912211
Fax:09708912233
E-Mail:markt@badbocklet.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
13.13 km von Sandberg
Anschrift:Marktplatz 19, 36129 Gersfeld
Telefon:066541741
Fax:066541717
E-Mail:standesamt@gersfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:30 Uhr, Mo 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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