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Sozialämter in Thalmässing - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.03 km von Thalmässing
Anschrift:Stettener Str. 26, 91177 Thalmässing
Telefon:091739090
Fax:0917390932
E-Mail:info@thalmaessing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 11:30 und Do 13:30 - 18:00 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
19.68 km von Thalmässing
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:09171810
Fax:09171811328
E-Mail:info@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung:
Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Thalmässing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
7.22 km von Thalmässing
Anschrift:Schmiedgasse 1, 91790 Nennslingen
Telefon:0914794110
Fax:09147941130
E-Mail:info@vg-nennslingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
8.35 km von Thalmässing
Anschrift:Marktplatz 24, 91180 Heideck
Telefon:0917749400
Fax:09177494040
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(2)
Sozialamt
9.61 km von Thalmässing
Anschrift:Rathausplatz 1, 85135 Titting
Telefon:0842399210
Fax:08423992111
E-Mail:info@titting.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.96 km von Thalmässing
Anschrift:Marktplatz 11 + 13, 91171 Greding
Telefon:0846390416
Fax:0846390450
E-Mail:info@greding.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(4)
Sozialamt
15.27 km von Thalmässing
Anschrift:Marktplatz 1, 92342 Freystadt
Telefon:091799490123
Fax:09179941620
E-Mail:info@freystadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi+Fr 7:30-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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