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Gewerbeämter in Mähring - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gewerbeamt
5.01 km von Mähring
Anschrift:Großkonreuth 24, 95695 Mähring
Telefon:09639914010
Fax:09639914019
E-Mail:poststelle@maehring.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Mähring

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Gewerbeamt
9.62 km von Mähring
Anschrift:Marktplatz 5, 95698 Neualbenreuth
Telefon:096389021000
Fax:09638715
E-Mail:poststelle@badneualbenreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 16-18:30 Uhr
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Gewerbeamt
11.04 km von Mähring
Anschrift:Marktplatz 1, 95671 Bärnau
Telefon:0963592030
Fax:09635920399
E-Mail:poststelle@baernau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 13.00-17.15 Uhr
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Gewerbeamt
11.77 km von Mähring
Anschrift:Maximilianplatz 35, 95643 Tirschenreuth
Telefon:0963160918
Fax:0963160948
E-Mail:poststelle@stadt-tirschenreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 & Mo-Do 14:00 - 16:00 Uhr
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Gewerbeamt
17.79 km von Mähring
Anschrift:Basilikaplatz 3, 95652 Waldsassen
Telefon:09632880
Fax:0
E-Mail:stadt@waldsassen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14-15 Uhr
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Gewerbeamt
18.5 km von Mähring
Anschrift:Jahnstr. 1, 95703 Plößberg
Telefon:09636921113
Fax:09636921133
E-Mail:poststelle@ploessberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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