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Sozialämter in Gnotzheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
4.63 km von Gnotzheim
Anschrift:Ringstraße 12, 91719 Heidenheim
Telefon:09833981330
Fax:09833981350
E-Mail:info@hahnenkamm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 bis 12:00 Uhr, Do 13:00 bis 17:30 Uhr
(5)
Sozialamt des Landkreises
19 km von Gnotzheim
Anschrift:Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg in Bayern
Telefon:091419020
Fax:09141902108
E-Mail:poststelle.lra@landkreis-wug.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Gnotzheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Frankenmuther Str. 2d, 91710 Gunzenhausen
Telefon:0983167740
Fax:09831677426
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(2)
Sozialamt
7.22 km von Gnotzheim
Anschrift:Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen
Telefon:09831508126
Fax:09831508179
E-Mail:soziales@gunzenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(1)
Sozialamt
8.12 km von Gnotzheim
Anschrift:Hauptstr. 37, 91802 Meinheim
Telefon:091469429425
Fax:091469429449
E-Mail:info@vgem-altmuehltal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr. Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
8.61 km von Gnotzheim
Anschrift:Marktstraße 9, 91717 Wassertrüdingen
Telefon:0983268220
Fax:09832682230
E-Mail:poststelle@stadt-wassertruedingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-11:30 Uhr sowie Mo 15-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
(1)
Sozialamt
11.16 km von Gnotzheim
Anschrift:Rosenau 1, 91735 Muhr am See
Telefon:098316195613
Fax:098316195630
E-Mail:gemeinde@muhr-am-see.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Do-Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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