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Sozialämter in Markt Berolzheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
3.42 km von Markt Berolzheim
Anschrift:Hauptstr. 37, 91802 Meinheim
Telefon:091469429425
Fax:091469429449
E-Mail:info@vgem-altmuehltal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr. Do 14-18 Uhr
(5)
Sozialamt des Landkreises
10.12 km von Markt Berolzheim
Anschrift:Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg in Bayern
Telefon:091419020
Fax:09141902108
E-Mail:poststelle.lra@landkreis-wug.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Markt Berolzheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
7.33 km von Markt Berolzheim
Anschrift:Ringstraße 12, 91719 Heidenheim
Telefon:09833981330
Fax:09833981350
E-Mail:info@hahnenkamm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 bis 12:00 Uhr, Do 13:00 bis 17:30 Uhr
(5)
Sozialamt
7.39 km von Markt Berolzheim
Anschrift:Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen
Telefon:0914296000
Fax:09142960055
E-Mail:info@treuchtlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
(4)
Sozialamt
11.33 km von Markt Berolzheim
Anschrift:Weißenburger Str. 1, 91792 Ellingen
Telefon:09141865822
Fax:09141865858
E-Mail:info@vgem-ellingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00
(1)
Sozialamt
12.37 km von Markt Berolzheim
Anschrift:Marktplatz 1, 91788 Pappenheim
Telefon:091436060
Fax:0914360650
E-Mail:stadtpappenheim@pappenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mo, Do 13.30 - 15.30 Uhr, Di 13.30 - 16.30 Uhr
(1)
Sozialamt
12.71 km von Markt Berolzheim
Anschrift:Frankenstraße 38, 91805 Polsingen
Telefon:0909390190
Fax:09093901919
E-Mail:info@polsingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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