Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim |
Telefon: | 06251140 |
Fax: | 0625114127 |
E-Mail: | info@bensheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Untergasse 16, 64673 Zwingenberg |
Telefon: | 06251700332 |
Fax: | 06251700366 |
E-Mail: | kontakt@zwingenberg.de |
Anschrift: | Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 06252150 |
E-Mail: | soziales@kreis-bergstrasse.de |
Anschrift: | Nibelungenstraße 280, 64686 Lautertal (Odenwald) |
Telefon: | 062543070 |
Fax: | 0625430732 |
E-Mail: | info@lautertal.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch |
Telefon: | 062515967143 |
Fax: | 062515967100 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bickenbacher Straße 6, 64665 Alsbach-Hähnlein |
Telefon: | 062575008240 |
Fax: | 062575008601 |
E-Mail: | info@alsbach-haehnlein.de |
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Bensheim im Kreis Bergstraße liegt am östlichen Rand der Oberrheinebene am Odenwald an der Lauter. Bekannt ist Bensheim nicht nur für das Parktheater, welches 1968 errichtet wurde, sondern auch für die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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