Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wilhelm-Leuschner-Straße 75, 64347 Griesheim |
Telefon: | 06155701101 |
Fax: | 06155701216 |
E-Mail: | sozialamt@griesheim.de |
Anschrift: | Albinistraße 23, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518811169 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Anschrift: | Albinistraße 23, 64807 Dieburg |
Telefon: | 0615188811169 |
Fax: | 06158811197 |
E-Mail: | grundsicherung@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt |
Telefon: | 061581810 |
Fax: | 06158181400 |
E-Mail: | info@riedstadt.de |
Anschrift: | Mainzer Straße 13, 64572 Büttelborn |
Telefon: | 06152178883 |
Fax: | 06152178890 |
E-Mail: | info@buettelborn.de |
Anschrift: | Riedbahnstraße 6, 64331 Weiterstadt |
Telefon: | 061504000 |
Fax: | 061504001099 |
E-Mail: | stadt@weiterstadt.de |
Anschrift: | Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt |
Telefon: | 061579881166 |
Fax: | 061579881300 |
E-Mail: | rita.fuchs@pfungstadt.de |
Anschrift: | Kirchstraße 6, 64589 Stockstadt am Rhein |
Telefon: | 0615882931 |
Fax: | 0615882926 |
E-Mail: | kontakt@stockstadt.de |
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Griesheim westlich von Darmstadt wurde schon 1165 erstmals urkundlich erwähnt und ist sehr bekannt für den jährlich stattfindenden Griesheimer Zwiebelmarkt. Ebenso ist das Gebäude der Deutschen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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