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Sozialämter in Messel - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
0.81 km von Messel
Anschrift:Kohlweg 15, 64409 Messel
Telefon:0615971570
Fax:06159715713
E-Mail:info@messel.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
Do 8-12 Uhr
Anschrift:Albinistraße 23, 64289 Darmstadt
Telefon:061518811169
Fax:061518811095
E-Mail:kreisverwaltung@ladadi.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Albinistraße 23, 64807 Dieburg
Telefon:0615188811169
Fax:06158811197
E-Mail:grundsicherung@ladadi.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Messel

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
7.4 km von Messel
Anschrift:Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen
Telefon:06071300912
Fax:06071300955
E-Mail:m.hartig@eppertshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 16-18 Uhr
(9)
Sozialamt
7.55 km von Messel
Anschrift:Mozartstraße 8, 64839 Münster/Hessen
Telefon:0607130020
Fax:060713002500
E-Mail:rathaus@muenster-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-15:30 Uhr
(5)
Sozialamt
8.14 km von Messel
Anschrift:Erbacher Straße 1, 64380 Roßdorf
Telefon:06154808454
Fax:06154808109
E-Mail:gemeinde@rossdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt
Telefon:06151115
Fax:06151133474
E-Mail:amt-fuer-soziales-und-praevention@darmstadt.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
(5)
Sozialamt
8.52 km von Messel
Anschrift:Rodenseestraße 3, 64390 Erzhausen
Telefon:06150976751
Fax:06150976776
E-Mail:sozialverwaltung@erzhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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