Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lindenplatz 4, 36119 Neuhof |
Telefon: | 06655970227 |
Fax: | 06655970290 |
E-Mail: | Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de |
Anschrift: | Wörthstr. 15, 36037 Fulda |
Telefon: | 066160060 |
Fax: | 066160068025 |
E-Mail: | buergerservice@landkreis-fulda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 36, 36103 Flieden |
Telefon: | 066557960 |
Fax: | 06655796351 |
E-Mail: | gemeinde@flieden.de |
Anschrift: | Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld |
Telefon: | 0665096200 |
Fax: | 06650962030 |
E-Mail: | kontakt@gemeinde-hosenfeld.de |
Anschrift: | Hauptstraße 12, 36148 Kalbach |
Telefon: | 0665596540 |
Fax: | 06655965433 |
E-Mail: | info@kalbach.de |
Anschrift: | Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell |
Telefon: | 0665997940 |
Fax: | 0665997939 |
E-Mail: | gerlinde.schnopp@eichenzell.de |
Anschrift: | Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda |
Telefon: | 06611021502 |
E-Mail: | soziales@fulda.de |
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Neuhof bei Fulda liegt im Fliedetal im Landkreis Fulda. Besichtigt werden sollten unter anderem die St. Michael-Kirche von 1831 als Wahrzeichen des Ortes, die Türme des ehemaligen Wasserschlosses sowie das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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