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Sozialämter in Weinbach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
0.75 km von Weinbach
Anschrift:Elkerhäuser Straße 17, 35796 Weinbach
Telefon:06471943034
Fax:06471943023
E-Mail:info@gemeinde-weinbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do-Fr 9-12 Uhr
Di 7-12 Uhr
Mi 15-19 Uhr
(15)
Sozialamt des Landkreises
17.98 km von Weinbach
Anschrift:Gartenstr. 1, 65549 Limburg an der Lahn
Telefon:06431296327
E-Mail:info@limburg-weilburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Weinbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
4.98 km von Weinbach
Anschrift:Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster
Telefon:0647291690
Fax:06472916910
E-Mail:rathaus@weilmuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 13-18 Uhr
(10)
Bürger- und zentrale Dienste
6.26 km von Weinbach
Anschrift:Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg
Telefon:064713140
Fax:0647131477
E-Mail:weilburg@weilburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di-Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
8.7 km von Weinbach
Anschrift:Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg
Telefon:0647198660
Fax:06471986666
E-Mail:info@loehnberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Di 16:00-18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.17 km von Weinbach
Anschrift:Peter-Paul-Straße 30, 65606 Villmar
Telefon:0648291210
Fax:064825782
E-Mail:marktflecken@villmar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
10.92 km von Weinbach
Anschrift:Burgstraße 4, 65594 Runkel
Telefon:0648291610
Fax:06482916144
E-Mail:rathaus@stadtrunkel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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