Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein |
Telefon: | 061236970 |
Fax: | 06123697250 |
E-Mail: | info@eltville.de |
Anschrift: | Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 061245100 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlstraße 40, 65396 Walluf |
Telefon: | 06123792233 |
Fax: | 06123792260 |
E-Mail: | info@walluf.de |
Anschrift: | Marktstraße 27, 65399 Kiedrich |
Telefon: | 06123905018 |
E-Mail: | cornelia.beler@kiedrich.de |
Anschrift: | Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 06132115 |
Fax: | 06132782134 |
E-Mail: | stadtverwaltung@ingelheim.de |
Anschrift: | Paul-Gerhardt-Weg 1, 65375 Oestrich-Winkel |
Telefon: | 06723992120 |
Fax: | 06723992139 |
E-Mail: | ordnungsamt@oestrich-winkel.de |
Anschrift: | Rheingauer Straße 23, 65388 Schlangenbad |
Telefon: | 06129480 |
Fax: | 061294833 |
E-Mail: | gemeinde@schlangenbad.de |
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Eltville am Rhein im Rheingau-Taunus-Kreis ist auch als Wein-, Sekt-, Rosen- und Gutenbergstadt bekannt und erhielt schon 1332 die Stadtrechte. Gegliedert ist Eltville am Rhein in die Kernstadt, Erbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.
Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.
Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.
Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.
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