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Sozialämter in Bad Wildungen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Amt für Soziales
2.63 km von Bad Wildungen
Anschrift:Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen
Telefon:05621701350
Fax:05621701463
E-Mail:info@bad-wildungen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-15 Uhr
Di+Fr 8-12:30 Uhr
Do 8-17 Uhr
(14)
Amt für Soziale Dienste des Landkreises
24.99 km von Bad Wildungen
Anschrift:Südring 2, 34497 Korbach
Telefon:05631954218
Fax:05631954605
E-Mail:post@lkwafkb.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(24)
Sozialamt
25 km von Bad Wildungen
Anschrift:Südring 2, 34497 Korbach
Telefon:05631954218
Fax:05631954376
E-Mail:soziale-angelegenheiten@lkwafkb.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bad Wildungen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
4.52 km von Bad Wildungen
Anschrift:Bahnhofstraße 25, 34549 Edertal
Telefon:056238080
Fax:0562380828
E-Mail:gemeinde@edertal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo, Di, Do 13:15-16 Uhr Mi 13:15-17:15 Uhr
(1)
Sozialamt
8.19 km von Bad Wildungen
Anschrift:Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten
Telefon:0562699930
Fax:05626999333
E-Mail:gemeindeverwaltung@badzwesten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:30 - 18:00 Uhr
mittwochs geschlossen
(14)
Sozialamt
10.48 km von Bad Wildungen
Anschrift:Zwischen den Krämen 7, 34560 Fritzlar
Telefon:05622988625
Fax:05622988638
E-Mail:stadt@fritzlar.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Di+Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
(9)
Sozialamt (Hessen)
13.34 km von Bad Wildungen
Anschrift:Am Rathaus 7, 34582 Borken
Telefon:056828080
Fax:05682808165
E-Mail:stadtverwaltung@borken-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(2)
Sozialamt
13.8 km von Bad Wildungen
Anschrift:Frankfurter Straße 1, 34632 Jesberg
Telefon:06695960115
Fax:06695960122
E-Mail:r.mootz@gemeinde-jesberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13-18 Uhr
Do geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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