Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod |
Telefon: | 0604996060 |
Fax: | 06049960617 |
E-Mail: | info@gemeinde-kefenrod.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031833401 |
Fax: | 060318393401 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Birx-Straße 6, 63697 Hirzenhain |
Telefon: | 0604597019 |
Fax: | 0604597024 |
E-Mail: | manuela.haertel@hirzenhain.de |
Anschrift: | Carl-Lomb-Str. 1, 63633 Birstein |
Telefon: | 060548080 |
Fax: | 0605480850 |
E-Mail: | info@birstein.de |
Anschrift: | Schlossberg 7, 63688 Gedern |
Telefon: | 06045600837 |
Fax: | 06045600842 |
E-Mail: | info@gedern.de |
Anschrift: | Wächtersbacher Straße 48, 63636 Brachttal |
Telefon: | 0605361210 |
Fax: | 06053612120 |
E-Mail: | info@gemeinde-brachttal.de |
Anschrift: | Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen |
Telefon: | 060428840 |
Fax: | 06042884100 |
E-Mail: | info@stadt-buedingen.de |
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Kefenrod grenzt nördlich an die Stadt Gedern und liegt im Wetteraukreis. Die Kirche im Ortskern ist besonders sehenswert. 1377 wurde Kefenrod erstmals urkundlich erwähnt und gliedert sich in Bindsachsen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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