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Sozialämter in Winsen (Aller) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
3.65 km von Winsen (Aller)
Anschrift:Am Amtshof 5, 29308 Winsen (Aller)
Telefon:0514398880
Fax:05143988840
E-Mail:info@winsen-aller.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises Celle
15.8 km von Winsen (Aller)
Anschrift:Trift 26, 29221 Celle
Telefon:051419164001
Fax:0514191634001
E-Mail:info@lkcelle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-13 Uhr Do 8-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Winsen (Aller)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
9.28 km von Winsen (Aller)
Anschrift:Versonstraße 7, 29313 Hambühren
Telefon:05084601106
Fax:0508460137
E-Mail:kares@hambuehren.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Sozialamt (Stadt Bergen)
12.37 km von Winsen (Aller)
Anschrift:Deichend 3-7, 29303 Bergen
Telefon:0505147923
Fax:0505147936
E-Mail:info@stadt-bergen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Sozialamt
16.93 km von Winsen (Aller)
Anschrift:Am Französischen Garten 3, 29221 Celle
Telefon:05141125000
Fax:05141125099
E-Mail:soziales@celle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8 - 16 Uhr, Do 8 - 17 Uhr, Mi+Fr 8 - 13 Uhr
(12)
Sozialamt
18.51 km von Winsen (Aller)
Anschrift:Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt
Telefon:05071809113
Fax:0507180949
E-Mail:sozialamt@schwarmstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(6)
Sozialamt
20.48 km von Winsen (Aller)
Anschrift:Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark
Telefon:05130581208
Fax:05130581205
E-Mail:gemeinde@wedemark.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr und Mi 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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