Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen |
Telefon: | 051649707725 |
Fax: | 051641787 |
E-Mail: | samtgemeinde@ahlden.eu |
Anschrift: | Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel |
Telefon: | 05162970345 |
Fax: | 05162970212 |
E-Mail: | info@heidekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt |
Telefon: | 05071809113 |
Fax: | 0507180949 |
E-Mail: | sozialamt@schwarmstedt.de |
Anschrift: | Lange Str. 22, 29664 Walsrode |
Telefon: | 05161977140 |
Fax: | 05161977262 |
E-Mail: | stadt@walsrode.de |
Anschrift: | Lange Straße 4, 27336 Rethem (Aller) |
Telefon: | 05165989852 |
Fax: | 05165989898 |
E-Mail: | rathaus@rethem.de |
Anschrift: | Michelsenstr. 6, 29683 Bad Fallingbostel |
Telefon: | 0516240150 |
Fax: | 0516240166 |
E-Mail: | stadt@badfallingbostel.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen |
Telefon: | 0502498050 |
Fax: | 05024980555 |
E-Mail: | info@heemsen.de |
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Ahlden liegt im Heidekreis und wurde bereits 1140 urkundlich erwähnt. Die Gemeinde liegt an der Aller, im Aller-Leine-Tal. Sehr bekannt geworden ist Ahlden durch sein Schloss, welches ursprünglich ab 1549...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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