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Sozialämter in Häuslingen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
2.78 km von Häuslingen
Anschrift:Lange Straße 4, 27336 Rethem (Aller)
Telefon:05165989852
Fax:05165989898
E-Mail:rathaus@rethem.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8:30-12 Uhr Do 14-18 Uhr Fr 8-12 Uhr
(17)
Sozialamt des Landkreises
21.45 km von Häuslingen
Anschrift:Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon:05162970345
Fax:05162970212
E-Mail:info@heidekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Häuslingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
11.89 km von Häuslingen
Anschrift:Große Str. 80, 27313 Dörverden
Telefon:042343990
Fax:0423439945
E-Mail:info@doerverden.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Mi. sowie Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Do. 15.00 - 18.00 Uhr
(11)
Sozialamt
14.17 km von Häuslingen
Anschrift:Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen
Telefon:051649707725
Fax:051641787
E-Mail:samtgemeinde@ahlden.eu
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-15 Uhr und Do 14-18 Uhr
(19)
Sozialamt
14.52 km von Häuslingen
Anschrift:Lange Str. 22, 29664 Walsrode
Telefon:05161977140
Fax:05161977262
E-Mail:stadt@walsrode.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.30 und Di, Do 14.00-17.00 Uhr
(4)
Sozialamt
15.16 km von Häuslingen
Anschrift:Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln
Telefon:042368751
Fax:042368726
E-Mail:gemeinde@kirchlinteln.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
15.45 km von Häuslingen
Anschrift:Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen
Telefon:0502498050
Fax:05024980555
E-Mail:info@heemsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 bis 12:00 Uhr, Do 14:00 bis 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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