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Sozialämter in Alfhausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Sozialamt
7.29 km von Alfhausen
Anschrift:Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück
Telefon:054399620
Fax:05439962210
E-Mail:info@bersenbrueck.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Kreisverwaltung, Abt. Soziales
28.11 km von Alfhausen
Anschrift:Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Telefon:05415010
Fax:05415014402
E-Mail:info@landkreis-osnabrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr, Do bis 17:30 Uhr geöffnet
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Alfhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
8.67 km von Alfhausen
Anschrift:Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden
Telefon:05493987150
Fax:05493987199
E-Mail:info@neuenkirchen-voerden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Fr 14-16 Uhr
(7)
Sozialamt
9.46 km von Alfhausen
Anschrift:Hasestraße 11, 49565 Bramsche
Telefon:05461830
Fax:05461836198
E-Mail:info@bramsche.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-18 Uhr
(1)
Sozialamt (Samtgemeinde Neuenkirchen)
10.8 km von Alfhausen
Anschrift:Alte Poststraße 5-7, 49586 Neuenkirchen
Telefon:0546520140
Fax:0546520120
E-Mail:info@neuenkirchen-os.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo, Di, Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-17:00 Uhr
(2)
Sozialamt
16.16 km von Alfhausen
Anschrift:Große Straße 19, 49451 Holdorf
Telefon:0549498518
Fax:0549498599
E-Mail:baeuning@holdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(16)
Sozialamt
16.24 km von Alfhausen
Anschrift:Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst
Telefon:054078880
Fax:05407888999
E-Mail:posteingang@wallenhorst.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 8-16 Uhr sowie Di+Do 8-17:30 Uhr. Mi 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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