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Sozialämter in Warmsen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
8.67 km von Warmsen
Anschrift:Balkenkamp 1, 31600 Uchte
Telefon:057631830
Fax:0576318381
E-Mail:rathaus@sg-uchte.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Amt für Soziales des Landkreises
34.31 km von Warmsen
Anschrift:Schloßplatz, 31582 Nienburg (Weser)
Telefon:05021967146
Fax:05021967438
E-Mail:info@kreis-ni.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten im Kreishaus:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Warmsen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
13.73 km von Warmsen
Anschrift:Am Rathaus 4, 32479 Hille
Telefon:057140440
Fax:05714044400
E-Mail:info@hille.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Sozialamt
14.31 km von Warmsen
Anschrift:Lange Straße 9, 32369 Rahden
Telefon:05771730
Fax:057717360
E-Mail:info@rahden.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(16)
Sozialamt
14.89 km von Warmsen
Anschrift:Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp
Telefon:05772562336
Fax:05772562165
E-Mail:n.beischer@espelkamp.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr: 9.30-12.30 + Do 14.00 - 17.30 Uhr
(14)
Sozialamt
17.77 km von Warmsen
Anschrift:Kleiner Domhof 17, 32423 Minden
Telefon:0571890
E-Mail:info@minden.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(6)
Sozialamt Kreis Minden-Lübbecke
18.37 km von Warmsen
Anschrift:Portastraße 13, 32423 Minden
Telefon:05718070
Fax:057180730000
E-Mail:sozialamt@minden-luebbecke.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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