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Ordnungsämter in Niedersachsen - Öffnungszeiten (Seite 7)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln
Telefon:042368738
Fax:042368726
E-Mail:gemeinde@kirchlinteln.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Eichstraße 3, 31241 Ilsede
Telefon:05172411214
Fax:05172411105
E-Mail:gemeinde@ilsede.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15:30 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 55a, 31698 Lindhorst
Telefon:05725700110
Fax:05725700135
E-Mail:info@sg-lindhorst.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
Anschrift:Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg
Telefon:057237050
Fax:0
E-Mail:info@rodenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mo-Mi 13.30 - 16.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 27, 31180 Giesen
Telefon:0512193100
Fax:05121931080
E-Mail:info@giesen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstr. 54, 29556 Suderburg
Telefon:0582698021
Fax:0582698070
E-Mail:info@suderburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Markt 3, 29320 Südheide
Telefon:050526532
Fax:050526565
E-Mail:info@gemeinde-suedheide.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr, Di 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
Anschrift:Marktplatz 1, 38518 Gifhorn
Telefon:0537188137
Fax:0537188258
E-Mail:ordnung@stadt-gifhorn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Anschrift:Steinweg 1, 38518 Gifhorn
Telefon:05371820
Fax:0537182357
E-Mail:landkreis@gifhorn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:Am Anger 5, 38176 Wendeburg
Telefon:05303911133
Fax:05303911119
E-Mail:gemeinde@wendeburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
61 - 70 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Niedersachsen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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