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Ordnungsämter in Niedersachsen - Öffnungszeiten (Seite 8)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Schloßplatz 2, 27318 Hoya
Telefon:0425181531
Fax:0425181550
E-Mail:rathaus@hoya-weser.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Borsteler Straße 4-6, 29646 Bispingen
Telefon:0519439835
Fax:0519439816
E-Mail:rathaus@bispingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
Anschrift:Ortstraße 28, 31618 Liebenau
Telefon:05023290
Fax:050231722
E-Mail:samtgemeinde@liebenau.com
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Telefon:0423115269
Fax:0423115603
E-Mail:kreishaus@landkreis-verden.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Besuchszeiten: Di und Fr 8-12 Uhr sowie Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Auf dem Burghof 1, 31832 Springe
Telefon:05041730
Fax:0504173281
E-Mail:stadt@springe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Große Straße 40, 27283 Verden (Aller)
Telefon:0423112468
Fax:0423112205
E-Mail:info@verden.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 09.00 - 12.30 Uhr, Mo - Do 14.30 - 16.00 Uhr
Anschrift:Goethestr. 2, 29386 Hankensbüttel
Telefon:05832830
Fax:058328363
E-Mail:info@sg-hankensbuettel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Rathausstr. 3, 31171 Nordstemmen
Telefon:0506980041
Fax:0506980091
E-Mail:gemeinde@nordstemmen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 8, 31174 Schellerten
Telefon:0512340132
Fax:0512340140
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Horstweg 17, 27386 Bothel
Telefon:042669831531
Fax:042669831560
E-Mail:samtgemeinde@bothel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14.30-18.00 Uhr
71 - 80 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Niedersachsen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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