Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 11, 27419 Sittensen |
Telefon: | 0428293001600 |
Fax: | 0428293001611 |
E-Mail: | info@sg.sittensen.de |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619830 |
Fax: | 042619832199 |
E-Mail: | sozialamt@lk-row.de |
Anschrift: | Amtsallee 7, 27432 Bremervörde |
Telefon: | 047619832586 |
Fax: | 047619834599 |
E-Mail: | sozialamt@lk-row.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld |
Telefon: | 04164887150 |
Fax: | 04164887300 |
E-Mail: | info@harsefeld.de |
Anschrift: | Buxtehuder Straße 27, 21641 Apensen |
Telefon: | 0416791270 |
Fax: | 04167912799 |
E-Mail: | samtgemeinde@apensen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 15, 21279 Hollenstedt |
Telefon: | 04165950 |
Fax: | 041659566 |
E-Mail: | samtgemeinde@hollenstedt.de |
Anschrift: | Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück |
Telefon: | 04267930032 |
Fax: | 04267690 |
E-Mail: | kontakt@sgfintel.de |
Anschrift: | Schützenstraße 24, 21255 Tostedt |
Telefon: | 041822980 |
Fax: | 04182298108 |
E-Mail: | info@tostedt.de |
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Die urkundliche Ersterwähnung von Vierden datiert in das Jahr 1335. Der Ort in der Nähe von Sittensen ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegen. Das beschauliche Vierden ist besonders attraktiv für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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