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Sozialämter in Wilnsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
1.89 km von Wilnsdorf
Anschrift:Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf
Telefon:027398020
Fax:02739802139
E-Mail:rathaus@wilnsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.15 & 13.15 - 16.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 Uhr
(10)
Sozialamt des Landkreises
8.85 km von Wilnsdorf
Anschrift:Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen
Telefon:02713331350
Fax:02713332500
E-Mail:post@siegen-wittgenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 & 13:30-15:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wilnsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(17)
Sozialamt
7.85 km von Wilnsdorf
Anschrift:Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen
Telefon:02714040
E-Mail:soziale_leistungen@siegen-stadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Sozialamt
8.62 km von Wilnsdorf
Anschrift:Amtsstraße 2+6, 57250 Netphen
Telefon:02738603175
Fax:02738603125
E-Mail:stadt@netphen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.15-12.00 Uhr, Mo 13.45-15.45 Uhr, Do 13.45-16.45 Uhr
(10)
Sozialamt
9.42 km von Wilnsdorf
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 57290 Neunkirchen
Telefon:027357670
Fax:027355342
E-Mail:info@neunkirchen-siegerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-15:30 Uhr und Do 14-17 Uhr
(8)
Sozialamt
9.88 km von Wilnsdorf
Anschrift:Eicher Weg 13, 57299 Burbach
Telefon:027364532
Fax:027364555
E-Mail:rathaus@burbach-siegerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr
(10)
Sozialamt
12.2 km von Wilnsdorf
Anschrift:Marktplatz 7, 35708 Haiger
Telefon:02773811133
Fax:02773811311
E-Mail:info@haiger.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr Do 7-12:30 Uhr und 13:30-18 Uhr Fr 7-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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