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Gewerbeämter in Wallhausen (bei Bad Kreuznach) - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rüdesheim
6.25 km von Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Anschrift:Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim
Telefon:0671371173
Fax:0671371802
E-Mail:post@vg-ruedesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 7-18 Uhr
(0)
Kreisverwaltung - Gewerbeamt
8.81 km von Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Anschrift:Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06718030
Fax:06718031249
E-Mail:post@kreis-badkreuznach.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Wallhausen (bei Bad Kreuznach)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
6.13 km von Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Anschrift:Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg
Telefon:0672493330
Fax:0672492945
E-Mail:rathaus@vg-ls.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(15)
Gewerbeamt
8.22 km von Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Anschrift:Brückes 2 - 8, 55545 Bad Kreuznach
Telefon:06718000
Fax:0671800345
E-Mail:stadtverwaltung@bad-kreuznach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
8.85 km von Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Anschrift:Rheingrafenstraße 11, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06716600
Fax:0671660100
E-Mail:info@vgvkh.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(5)
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim
9.69 km von Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Anschrift:Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim
Telefon:067049290
Fax:0670492945
E-Mail:rathaus@vg-ls.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Nahe-Glan
14.21 km von Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Anschrift:Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim
Telefon:06751810
Fax:06751811050
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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