Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sant` -Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim |
Telefon: | 0613349010 |
Fax: | 061334901201 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vg-rhein-selz.de |
Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327873200 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 26, 67575 Eich |
Telefon: | 06246690 |
Fax: | 062466969 |
E-Mail: | poststelle@vg-eich.de |
Anschrift: | Am Schneller 3, 67574 Osthofen |
Telefon: | 0624259080 |
Fax: | 062425908198 |
E-Mail: | post@vg-wonnegau.de |
Anschrift: | Wormser Straße 23, 67593 Westhofen |
Telefon: | 0624459080 |
Fax: | 062445908198 |
E-Mail: | post@vg-wonnegau.de |
Anschrift: | Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm |
Telefon: | 06136690 |
Fax: | 06136691611994 |
E-Mail: | rathaus@vg-nieder-olm.de |
Anschrift: | Zum Römergrund 2, 55286 Wörrstadt |
Telefon: | 067326010 |
Fax: | 0673262747 |
E-Mail: | info@vgwoerrstadt.de |
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Zwischen Mainz und Worms befindet sich die Gemeinde Uelversheim. Der Ort in Rheinhessen wurde schon 766 erstmals schriftlich dokumentiert. Sehr bemerkenswerte Gebäude befinden sich in Uelversheim, so zum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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