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Sozialämter in Rheinland-Pfalz - Öffnungszeiten (Seite 6)

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein
Telefon:06781640
Fax:0678164444
E-Mail:stadtverwaltung@idar-oberstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Saarstraße 7, 54424 Thalfang
Telefon:0650491400
Fax:065049140144
E-Mail:info@rathaus-thalfang.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Anschrift:Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim
Telefon:0671371119
Fax:0671371802
E-Mail:post@vg-ruedesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 7-18 Uhr
Anschrift:Kirchplatz 5, 53489 Sinzig
Telefon:0264240010
Fax:02642400139
E-Mail:info@sinzig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Kyllweg 1, 54568 Gerolstein
Telefon:06591131015
Fax:06591137000
E-Mail:bettina.clemens@gerolstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo+Do 13:30-16:30 Uhr
Anschrift:Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim
Telefon:0670492914
Fax:0670492945
E-Mail:rathaus@vg-ls.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach
Telefon:0262386136
Fax:0262386101
E-Mail:info@ransbach-baumbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:0264187261
Fax:0264187180
E-Mail:stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di+Do 14-16 Uhr
Anschrift:Burgstraße 6, 54576 Hillesheim
Telefon:06591130
Fax:06591139000
E-Mail:stadt@hillesheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hochstraße 46, 55545 Bad Kreuznach
Telefon:06718000
Fax:0671800345
E-Mail:stadtverwaltung@bad-kreuznach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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